Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand verwaltet die Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und die Vermögen im Rechtsverkehr. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  • den Haushaltsplan festzustellen und nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen
  • die Jahresrechnung zu prüfen und deren sachliche und rechnerische Richtigkeit festzustellen
  • das Vermögensverzeichnis zu führen
  • den Rendanten zu bestellen und abzulösen, sofern dies nicht durch den Diözesanbischof geschieht, und zu entlasten
  • das Bischöfliche Ordinariat zu benachrichtigen bei Beteiligung an Verfahren der Bodenordnung und gerichtlichen Verfahren, die gegen die Kirchengemeinde gerichtet sind
Personen bilden mit ihren bunten Schuhen einen kleinen Kreis.

Mitglieder

geborene Mitglieder

  • Theuermann, Philip (Pfarrer)

gewählte Mitglieder

  • Bauch, Oliver (Meiningen)
  • Eckstein, Robert (Meiningen)
  • Hospes, Norbert (Schmalkalden)
  • Lampert, Ulrich (Wolfmannshausen)
  • Mastaler, Andreas (Schleusingen)
  • Schreiber, Martin (Suhl)
  • Weiß, Sabine (Suhl)
  • Wölfing, Philipp (Wolfmannshausen)

amtliche Mitglieder

  • Hohmann, Martin (Kaplan)
  • Nwankwo, Jude (Kaplan)
  • Döring, Marianne (Gemeindereferentin)
  • Günther, Christina (Gemeindemitarbeiterin)
  • N., N. (Pfarreiratsvertreter*in)

berufene Mitglieder

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