Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand verwaltet die Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und die Vermögen im Rechtsverkehr. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- den Haushaltsplan festzustellen und nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen
- die Jahresrechnung zu prüfen und deren sachliche und rechnerische Richtigkeit festzustellen
- das Vermögensverzeichnis zu führen
- den Rendanten zu bestellen und abzulösen, sofern dies nicht durch den Diözesanbischof geschieht, und zu entlasten
- das Bischöfliche Ordinariat zu benachrichtigen bei Beteiligung an Verfahren der Bodenordnung und gerichtlichen Verfahren, die gegen die Kirchengemeinde gerichtet sind